Teilnahmebedingungen
Stornierung
Viele Kosten entstehen leider schon lange vor Beginn der Freizeit. Bei Absagen, die weniger als einen Monat vor der Freizeit erfolgen, können wir deshalb nur 50% des Teilnehmendenbeitrags zurückerstatten. Erfolgt die Absage weniger als eine Woche vor der Freizeit, behalten wir uns vor, den Teilnehmendenbeitrag in voller Höhe einzubehalten.
Absage der Freizeit
Sollte die Herbstfreizeit abgesagt werden müssen, übernehmen wir keine Verpflichtung, Ihr Kind in der angegebenen Woche zu betreuen oder einen Schadensersatz zu erstatten.
Teilnahmeregeln
- Den Anweisungen der Freizeitleitung und den Betreuenden ist unbedingt Folge zu leisten.
- Von 23.00 Uhr bis 8.00 Uhr ist Nachtruhe. Alle Teilnehmenden halten sich in dieser Zeit in den vorgesehenen Schlaf- und Aufenthaltsbereichen auf.
- Ohne Erlaubnis darf die Unterkunft nicht verlassen werden.
- Mit der Unterkunft, der Einrichtung und dem gemeinsam genutzten Material ist sorgsam umzugehen.
- Die Teilnehmenden tragen tatkräftig zum gemeinsamen Freizeitalltag bei.
- Nur Personen, die von der Freizeitleitung dazu eingeteilt sind, dürfen sich in Arbeits- und Küchenbereichen aufhalten.
- Alle Mahlzeiten werden gemeinsam eingenommen.
- Rauchen und Alkohol sind verboten.
- Unterhaltungselektronik wie Handys oder Spielekonsolen sowie Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge dürfen nicht mitgebracht werden.
- Kinder werden wenn nötig in Privatautos von Betreuenden transportiert.